Energieausweis

Energiebedarfsausweis

Für alle Neubauten sowie für Altbauten, die nach dem 1.2.2002 errichtet oder umfassend saniert wurden, muss ein Energiebedarfsausweis oder ein Wärmebedarfsausweis ausgestellt und spätestens mit der Fertigstellung der Genehmigungsbehörde und dem Bauherren vorgelegt werden. Dieses Dokument soll sowohl den Endenergiebedarf als auch den Primärenergiebedarf (Gesamtenergieeffizienz) des Gebäudes zuverlässig angeben.

Der Energieausweis kann durch einen Architekten, Energieberater oder durch den Schornsteinfeger ausgestellt werden.

Energieverbrauchsausweis

Vereinfachte Form des Energieausweises. Dabei wird anhand der vorhandenen Verbrauchsdaten eines Gebäudes der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung ermittelt und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Die Form wird meist in Eigentumswohnanlagen genutzt

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