Beim Qualifizierten Alleinauftrag ist der Makler, mit dem der Vertrag geschlossen wird, der einzige Makler, dem der Verkauf der Immobilie obliegt. Er ist die einzige und ausschließliche Ansprechperson für alle Belange, die das Objekt bzw. den Verkauf des Objektes betreffen. Also auch vom Verkäufer selbst gefundene Kaufinteressenten müssen an den beauftragten Makler verwiesen werden.